205231

(2001) Moral und Recht im Diskurs der Moderne, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften.

Das Recht als Problem der Gesellschaft

Günter Dux

pp. 399-433

Das steile Bewußtsein der Neuzeit, in konstruktiv geschaffenen Welten zu leben, wurde bereits durch die naturwissenschaftliche Revolution des 16. und 17. Jahrhunderts heraufgeführt, erfuhr jedoch erst durch die industrielle Revolution seine praktische Bestätigung und politische Bedeutung. Menschen machen die Verhältnisse, konstatiert Marx in der Deutschen Ideologie‹.1 Zwar fügt er im Achtzehnten Brumaire des Louis Bonaparte hinzu: Aber sie machen sie nicht aus freien Stücken, sondern unter gegebenen Bedingungen,2 das jedoch ist für ihn nur ein Grund mehr, die Gestaltung dieser Bedingungen in die Hand nehmen zu wollen. Im historischen wie politischen Bewußtsein der Neuzeit reklamiert der Mensch, es gewesen zu sein und hinkünftig erst recht sein zu wollen. Aus diesem Bewußtsein entsteht das Projekt der Moderne: gesellschaftliche Verhältnisse schaffen zu wollen, die es dem allseits freien, allseits gebildeten Menschen erlauben, seine Möglichkeiten zu nutzen und sich selbst zu verwirklichen. Politik ist das Verfahren, das Recht das Medium dieser Gestaltung.

Publikationsangaben

DOI: 10.1007/978-3-663-10841-2_18

Quellenangabe:

Dux, G. (2001)., Das Recht als Problem der Gesellschaft, in G. Dux & F. Welz (Hrsg.), Moral und Recht im Diskurs der Moderne, Wiesbaden, Verlag für Sozialwissenschaften, pp. 399-433.

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