Über sogenannte relative Wahrheiten
pp. 123-143
Abstrakt
Absolute Wahrheiten heißen diejenigen Urteile, welche unbedingt, ohne irgendwelchen Vorbehalt, ohne Rücksicht auf irgendwelche Umstände, also immer und überall wahr sind. Relative Wahrheiten heißen dagegen solche Urteile, die wahr sind nur unter bestimmten Bedingungen, mit einem bestimmten Vorbehalt, dank bestimmter Umständen; solche Urteile sind also nicht immer und nicht überall wahr.
Publication details
Published in:
Brożek Anna, Jadacki Jacek Juliusz, Stadler Friedrich (2017) Kasimir Twardowski: Gesammelte deutsche werke. Dordrecht, Springer.
Seiten: 123-143
DOI: 10.1007/978-3-319-44474-1_4
Referenz:
Brożek Anna, Jadacki Jacek Juliusz, Stadler Friedrich (2017) „Über sogenannte relative Wahrheiten“, In: A. Brożek, J.J. Jadacki & F. Stadler (Hrsg.), Kasimir Twardowski, Dordrecht, Springer, 123–143.