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220168

(2013) Grenzobjekte, Dordrecht, Springer.

Das Kindeswohl als Grenzobjekt

die wechselhafte Karriere eines unbestimmten Rechtsbegriffs

Kirsten Scheiwe

pp. 209-231

Das ‚Kindeswohl" ist in aller Munde – eine Google-Abfrage des Begriffs ergibt 532.000 Ergebnisse, von ‚Kindeswohl aus psychosozialer Sicht" über ‚Kindeswohlgefährdung" und ‚Ausländerbehörden und Jugendhilfe – Kindeswohl als Kooperationsmöglichkeit" bis hin zu zahlreichen skandalisierenden Medienberichten. Eine Website kommentiert: "Die Offenheit des Begriffs Kindeswohl birgt die große Gefahr, dass die an einer Entscheidung für ein Kind beteiligten Berufsgruppen selber festlegen, was ihrer Meinung nach Kindeswohl bedeutet, ohne sich, wie es notwendig wäre, an den genannten wissenschaftlich überprüfbaren Kriterien zu orientieren.

Publication details

DOI: 10.1007/978-3-531-18953-6_9

Full citation:

Scheiwe, K. (2013)., Das Kindeswohl als Grenzobjekt: die wechselhafte Karriere eines unbestimmten Rechtsbegriffs, in R. Hörster, S. Köngeter & B. Müller (Hrsg.), Grenzobjekte, Dordrecht, Springer, pp. 209-231.

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