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122295

(1966) Lebendige Gegenwart, Den Haag, Nijhoff.

Die Selbstvergemeinschaftung im "Ich fungiere"

Klaus Held

pp. 164-172

Was bedeutet die letzte Erkenntnis für die Seinsweise meines letztfungierenden transzendentalen Ich, — abgesehen von der damit vielleicht gegebenen Begründung der Möglichkeit von Fremderfahrung? Zunächst zeigt sich, daß das transzendentale Ich, obwohl — oder besser: gerade weil es in besonderer Weise einzig ist, seiner selbst als eines anonymen Faktums nicht wesenhaft gewisser ist als der Anderen. Mein Für-mich-sein ist mir zwar insofern wesentlich näher als das Für-mich-sein Anderer, als ich "erste Person" meines Lebens bin und bleibe; aber gerade in diesem erste-Person-Sein bin ich meiner ebensowenig intentional "habhaft" wie der Anderen. Mein "Ich fungiere" ist für mich ebenso anonyme und faktische "Vorgegebenheit" wie ein fremdes "Ich fungiere". Wenn aber diese Vorgegebenheitsart des anderen Ich Mitgegenwart heißt und die aller Vergegenständlichung entzogene Ursprungsform von Vergemeinschaftung ist, dann kann nun gesagt werden: Die Hinnahme des eigenen "Ich fungiere" als eines anonymen und faktischen ist ebenso "Vergemeinschaftung" — Natürlich gilt das nicht in dieser Weise für die reflexive "Hinnahme" meines retentional bewußten oder vergangenen Ich als eines gegenständlichen Gegenüber. Es zeigte sich aber schon, daß die ausdrückliche Zusammennahme meines mitgezeitigten Ich mit meinem aktuellen "Ich fungiere" eine prae-reflexive Einigung voraussetzt. Diese praereflexive Zusammennahme meiner mit mir selbst kann nun als anonyme und faktische Selbstvergemeinschaftung des einzigen Ich bestimmt werden.

Publication details

DOI: 10.1007/978-94-017-2059-5_16

Full citation:

Held, K. (1966). Die Selbstvergemeinschaftung im "Ich fungiere", in Lebendige Gegenwart, Den Haag, Nijhoff, pp. 164-172.

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