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148799

(1989) Isagoge in die phänomenologische Apophantik, Dordrecht, Springer.

Die Formalisierung des Urteils

George Heffernan

pp. 48-56

Es ist eine These, die den Untersuchungen zur Dreischichtung der formalen Logik als formaler Apophantik bzw. apophantischer Analytik im Sinne des 1. Kapitels des I. Abschnittes der Logik zugrunde liegt, daß für diese Analysen ausschließlich das Urteil als ein "formales" bzw. "formalisiertes" Gebilde in Betracht kommt. Und da Husserl die formale Logik als formale mathesis universalis zugleich als formale Apophantik und formale Ontologie auffaßt, ist es klar, daß dasselbe gelten muß für die den Urteilen entsprechenden Gegenständlichkeiten: Einerseits hat man es mit formal apophantischen, andererseits mit formal ontologischen Gebilden und Strukturen zu tun. Methodologisch beschränkt sich die vorliegende Abhandlung zwar im wesentlichen auf die formale Logik als formale Apophantik im allgemeinen und auf ihre Dreischichtung im besonderen, aber ohne dabei außer acht zu lassen, daß sich alles, was sich diesbezüglich sagen läßt, — mutatis mutandis — auch in bezug auf die formale Logik als formale Ontologie konstatieren ließe. Denn die formale Logik als formale Apophantik ist insofern das "Erstere für uns", als sie seit Aristoteles in mehr oder weniger vollendeter Gestalt vorliegt, wahrend hingegen die formale Logik als formale Ontologie das "Erstere an sich" insofern ist, als sie das Fundament liefert, von dem — nach Husserl — die formale Apophantik sich ableiten läßt.

Publication details

DOI: 10.1007/978-94-009-2560-1_4

Full citation:

Heffernan, G. (1989). Die Formalisierung des Urteils, in Isagoge in die phänomenologische Apophantik, Dordrecht, Springer, pp. 48-56.

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